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   OLG Koblenz, 15.06.2020 - 12 U 1695/19   

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https://dejure.org/2020,26277
OLG Koblenz, 15.06.2020 - 12 U 1695/19 (https://dejure.org/2020,26277)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.06.2020 - 12 U 1695/19 (https://dejure.org/2020,26277)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 12 U 1695/19 (https://dejure.org/2020,26277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • RA Kotz

    Beratervertrag - Auskunfts- und Herausgabepflichten des Auftragnehmers bezgl. Verträge

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechte des Auftraggebers bei Unkenntnis über Anzahl und Inhalt mit einem Berater geschlossener Verträge über die Wahrnehmung seiner Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1252
  • MDR 2020, 1109
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.06.2016 - III ZR 282/14

    Mediaagenturverträge sind regelmäßig Geschäftsbesorgungsverträge

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2020 - 12 U 1695/19
    Inhalt und Umfang der geschuldeten Auskunft bestimmen sich nach dem Gegenstand der Besorgung, der Üblichkeit im Geschäftsverkehr, dem Zweck der Pflicht zur Information des Auftraggebers über den Stand des Geschäfts und danach, was von dem Beauftragten unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Informationen erwartet werden kann (BGH in NJW 1964, 4469 ; BGH in NJW 1990, 510 ; BGH in NJW-RR 2016, 1391 ; Palandt/Sprau, BGB , 78. Auflage, § 666 Rn. 3).

    Es steht somit entgegen der Auffassung des Beklagten gerade nicht fest, dass der Kläger die begehrten Informationen nicht benötigt (hierzu BGH in NJW-RR 2016, 1391 ).

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2020 - 12 U 1695/19
    Inhalt und Umfang der geschuldeten Auskunft bestimmen sich nach dem Gegenstand der Besorgung, der Üblichkeit im Geschäftsverkehr, dem Zweck der Pflicht zur Information des Auftraggebers über den Stand des Geschäfts und danach, was von dem Beauftragten unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Informationen erwartet werden kann (BGH in NJW 1964, 4469 ; BGH in NJW 1990, 510 ; BGH in NJW-RR 2016, 1391 ; Palandt/Sprau, BGB , 78. Auflage, § 666 Rn. 3).
  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 183/00

    Zeitliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs gegen das kontoführende

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2020 - 12 U 1695/19
    Der Auskunftsanspruch ist hingegen nicht auf den Fall beschränkt, dass der Auftraggeber schuldlos in Unkenntnis ist (BGH XI ZR 183/00, Urteil vom 30.01.2011, juris).
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2020 - 12 U 1695/19
    § 666 BGB setzt keinen weitergehenden Anspruch voraus, dessen Vorbereitung einer Geltendmachung die begehrte Auskunft dienen soll (BGHZ 107, 104 ; BGH XI ZR 91/88, Urteil vom 28.02.1989 juris; OLG Frankfurt in MDR 1966, 503 ).
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 193/91

    Auskunftsanspruch des Vertragspartners über den Inhalt der Vertragsurkunde

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2020 - 12 U 1695/19
    Sofern sein Auskunftsverlangen nicht mutwillig oder missbräuchlich erscheint, ist es unerheblich, wie und warum er in die Lage geraten ist, erneut um Auskunft zu bitten (BGH XI ZR 193/91, Urteil vom 28.04.1992, juris).
  • BGH, 08.03.2018 - III ZR 133/17

    Auskunftsanspruch über die Mittelverwendungskontrolle im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2020 - 12 U 1695/19
    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch der Maßstab der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit (BGH III ZR 133/17, Beschluss vom 08.03.2018, juris).
  • LG Bonn, 31.01.2018 - 1 O 255/17

    Bezirksschornsteinfeger, Amtshaftung, Feuerstättenschau

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2020 - 12 U 1695/19
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 23.08.2019, Az. 1 O 255/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Nürnberg, 28.10.1965 - 2 U 81/65
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2020 - 12 U 1695/19
    § 666 BGB setzt keinen weitergehenden Anspruch voraus, dessen Vorbereitung einer Geltendmachung die begehrte Auskunft dienen soll (BGHZ 107, 104 ; BGH XI ZR 91/88, Urteil vom 28.02.1989 juris; OLG Frankfurt in MDR 1966, 503 ).
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